Demokratie-Update?
Ein Update für ganz Deutschland KANN nur vom Bundestag beschlossen werden.
Es gibt bundesweit keinen anderen Weg (ausser Artikel 146 GG).
Es gibt aber in einigen Bundesländern die Möglichkeit, als Bürger:innen Gesetzgebung einzufordern, bis hin zur Möglichkeit, Gesetze auch konkret zu formulieren, zur Abstimmung zu bringen und sogar die (Landes-) Verfassung zu verändern.
Diese Möglichkeiten sind bisher selten eingesetzt worden.
Wo sie eingesetzt werden, werden sie von der aktiven Politik oftmals blockiert, wie man in dieser Liste von laufenden Verfahren auf Landesebene bei Mehr Demokratie e.V. sehen kann.
Hier ist der Plan
Am Demokratie-Update sollten dezentral Bürger:innen-Räte in ganz Deutschland beteiligt werden.
Schritt 01 - Jede Gruppe von Interessierten könnte in Zusammenarbeit mit ihrer Kommune in einem begleiteten Prozess ihre Vorschläge und Prioritäten erörtern und abzustimmen. Dezentral.
In manchen Bundesländern gibt es dafür Fördermöglichkeiten, z.B. in BaWü
Schritt 02 - Danach können dieses Vorschläge landesweit gesammelt und zusammen gefasst werden. Verfassungsrechtlich ausgebildete Personen können daraus Gesetzesvorschläge formulieren.
Schritt 03 - Mit diesen Top3 oder Top5 Vorschlägen könnte man dann mit der geballten Unterstützung aller dezentral beteiligten Menschen in eine Volksgesetzgebung gehen. Wieviele Unterschriften dabei pro Vorschlag nötig sind, kann man in dieser Übersicht über die Verfahrensregeln sehen.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass sich alle Menschen einbringen können und dass diese Sammlungen der Unterschriften gemeinsam erfolgt. In den Volksabstimmungen am Ende des Prozesses zeigt sich dann, welche der Vorschläge so gut sind, dass sie die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes annimmt.
Wie kommt das nach ganz Deutschland?
Die Volksgesetzgebung in den Bundesländern kann und muss dann die jeweiligen Regierungen auffordern, solche Verbesserung aktiv in den Bundesrat und in den Bundestag einzubringen.
Direkter geht es leider nicht.
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